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Auspuff mit EG-ABE

die EG-Nummer am Endtopf:

Anfrage per Mail:
"Mein TÜV-Prüfer kann mich nicht mehr leiden:
Seit 3 Jahren fahre ich mit dem selben Endtopf auf meiner ZX12R herum.
Klar, der frißt ein wenig Leistung, dafür ist er legal.....dachte ich! Der TÜV-Heini behauptet nun, dass er ja nicht wissen könne, ob der Endtopf zu dem Motorrad gehört und ich solle mich selbst kümmern.
Wat nu? Isser legal oder...? Was sagen denn die Herren von der "Rennleitung" dazu, wenn sie mich stoppen? "

Um mich nicht hier in rechtlich verbindliche Nesseln zu setzen, zitiere ich lieber einen Artikel aus der Motorrad Heft 21/2004 Seite 60

Zitat:
Frank Wrobel vom KBA-Flensburg (
www.kba.de) dazu :

Grundsätzlich unterstehen Überwachungsorganisationen wie beispielsweise TÜV und Dekra sowie Polizei-Behörden der Länderhoheit. Jedes Bundesland handhabt diese Problematik daher anders.
Generell gilt jedoch Folgendes: Da dem TÜV-Prüfer keine Datenbank zur Verfügung steht, in der er nachschauen kann, ob die Nummer des Nachrüstdämpfers zum Motorrad passt, aber durch seine Unterschrift den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs bestätigen muss, steht es in seinem Ermessen, die Plakette bei Unklarheiten zu verweigern.
Zwar könnte er durch einen Anruf beim Kraftfahrt-Bundesamt die Rechtmäßigkeit der in Deutschland homologierten Nachrüstdämpfer überprüfen, doch viele Anlagen werden im europäischen Ausland homologiert und sind daher nur zeitverzögert oder gar nicht überprüfbar.
Ähnliches gilt für eine Polizeikontrolle.
Ich empfehle deshalb allen Käufern von Nachrüstanlagen mit EG-Betriebserlaubnis, beim Importeur oder Hersteller des Auspuffs eine Kopie des Verwendungsbereichs anzufordern, aus dem klipp und klar die Zuordnung des Schalldämpfers zu einem bestimmten Motorrad hervorgeht.

...oder den Endtopf gleich in die Papiere eintragen lassen. (Kasi)


Peter Muth, Rechtsanwalt, www.deutsche-anwaltshotline.de:

Die EG-Betriebserlaubnis regelt nach § 22 Straßenverkehrs -Zulassungs -Ordnung (StVZO) abschließend die Genehmigungsbedürftigkeit Ihres Nachrüstschalldämpfers.
Wenn die EG-Betriebserlaubnis des Teils für Ihre Yamaha R1 vorliegt, mittels eingeprägter Nummer und den dazugehörigen Papieren nachgewiesen wird, die Montageanleitung beachtet ist und keine sonstigen Einbaufehler gemacht wurden, kann die Zuteilung von Kennzeichen und Plakette aus diesem Grund nicht verweigert werden.
Anmerkung: Für die Vorlage der EG-Betriebserlaubnis in Stempel und Papierform ist der Verwender und Einbauer des Teils zuständig. Wenn ihnen das Papier verloren gegangen ist, fordern Sie beim Hersteller ein neues an.
Wenn Sie ohne bestandene Hauptuntersuchung fahren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach §69a StVZO, unter Umständen auch eine Straftat. Es droht dann die sofortige Stilllegung Ihres Fahrzeugs. Darüber hinaus riskieren Sie bei einem Unfall den Versicherungsschutz und hätten in diesem Fall den entstandenen Schaden selbst zu tragen.

Zitat Ende

Eigene erfahrungen

belegen, daß es oft genug nicht möglich ist, eine korrekte Zuordnung der Anlage zum Motorradtyp heraus zu bekommen.

Aktueller Fall:
Eine Yamaha YZF-R6 Baujahr 1999 wurde geschlachtet. An ihr war fast neuer ein Endschalldämpfer mit folgender Typen- / EG-Nummer verbaut: F1-21A e5 55418.
Ein Kunde dessen Original-Topf Asphaltberührungen zeigte, interessierte sich für das gute Stück und wollte es an seine R6 Modell 2000 montieren. Als ich ihm mitteilte, daß keinerlei Unterlagen für den Endtopf existieren, war er logischer Weise nicht sehr begeistert.

Da der Auspuff nicht im Brief des zerlegten Motorrades eingetragen und keine weitere Hersteller-Kennzeichnung vorhanden ist, wurde beim TÜV nachgefragt, ob anhand der Typ- und EG-Nummer eine ABE, Zuordnung oder wenigstens der Hersteller beim KBA zu ermitteln sein.
Aber selbst der TYP-Prüfstelle des TÜVs war es nicht möglich, irgendwas zu beschaffen oder eine hilfreiche Aussage zu machen.
Letztendlich wurde die Auspuffanlage montiert, dem TÜV vorgeführt, eine Geräuschmessung vollzogen und direkt in den Brief eingetragen (79.- €).
Jetzt ist die Sache legal und kein Herr von der Rennleitung kann sich mehr daran stören.

Ihr seht also: Eintragen ist das einzig Sichere und am günstigsten solange die Papiere noch vorhanden sind