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die seitliche Kennzeichenhalterung

Seitliche Anbringung des Kennzeichens an Zweiräder

Das EG – Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeuges, so dass es sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen.
Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens ist also unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich:

93/92/EWG „Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung“
93/94/EWG „Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad“
97/24/EG Kapitel 3 „Bauteile und Merkmale (vorstehende Außenkanten)“

93/92/EWG
Die Schluss- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.
Also: Rückleuchte mittig des Fahrzeuges, Kennzeichenleuchte zusätzlich (natürlich) über dem Kennzeichen. (Kasi)

93/92/EWG

Im einzelnen sind folgende Voraussetzungen bei unbeladenem Fahrzeug einzuhalten:

Breite x Höhe mindestens

Abmessung der - bei Kleinrad 100 mm x 175 mm oder 145 mm x 125 mm
Anbringungsstelle - bei Krad 280 mm x 210 mm

Neigung des Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges.
Kennzeichens
Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.

Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.

Abstand Die obere Kante darf max. 1500 mm hoch sein.
Zum Boden
Die untere Kante muss mindestens 200 mm hoch sein, bzw. bei einem
Radradius unter 200 mm muss die untere Kante mindestens auf Höhe der
Radmitte sein.

Geometrische Unter folgenden Raumwinkeln muss die Anbringungsstelle des
Sichtbarkeit Kennzeichens vollständig sichtbar sein.nach oben 30°nach unten 5 °seitlich 30°
Vorstehende Wortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97 / 24 / EG Kapitel 3
Außenkanten
Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten
Spitzen oder scharfe oder vorstehende Teile aufweisen, deren Form,
Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko
Oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern
Könnten, die im falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder
Gestreift werden.

Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.
Abweisblech o. Ä. sicherzustellen, wobei des weiteren folgende
Mindestradien einzuhalten sind.

Für flächenförmige Teile Mindestradius der Ecken und Ränder: 3 mmFür stiftförmige Teile: bei einem Durchmesser < 20 mm Längekleiner oder gleich der Hälfte des Durchmessers; bei einem
Durchmesser > 20 mm Kantenradius min. 2 mm

Die Anforderung an die Außenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten
Aus Gummi oder weichem Kunststoff hergestellt oder damit überzogen
sind.

Außerdem ist zu beachten / zu fordern:

Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfestigkeit)Keine Einschränkung des Schräglagenwinkels (d. H. bei maximaler Schräglage beim Fahrbetrieb berührt Kennzeichen nicht die Fahrbahn).Kennzeichenleuchte auf Kennzeichen abgestimmt (d. h. für 280 mm x 210 mm ist eine Leuchte mit entsprechender Bauartgenehmigung erforderlich).RadabdeckungBei Fahrzeugen, bei denen die seitliche Anbringung des Kennzeichens destabilisierenden Einfluss auf das Fahrzeug hat, ist dieses zu überprüfen.
Hinweis

Wird nachträglich ein schmaler Austauschlenker angebaut, ist zu beurteilen, ob die Anbringung des Kennzeichens dann noch vorschriftenkonform ist!

Bei der Dokumentation unter Ziff. 33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumaßnahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach 93 / 94 / EWG vermerkt werden.