Gesetzesänderung

das Steht uns bevor:

Stuttgart (tsr)
Motorradhersteller und -fahrer müssen sich auf eine Reihe von Gesetzesänderungen einstellen, die in Deutschland zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an müssen alle kennzeichenpflichtigen motorisierten Zweiräder eine Umwelt-Untersuchung (UU) über sich ergehen lassen.
Diese wiederkehrende Prüfung soll in die zweijährige Hauptuntersuchung integriert werden. Betroffen sind alle Leichtkrafträder und Krafträder, die nach dem 1. Januar 1990 erstmals zugelassen wurden. Seit diesem Termin gibt es für den Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf einen Grenzwert von 4,5 Volumen-Prozent.

Grundsätzlich entspricht die UU damit der AU beim Pkw, mit der Rückschlüsse auf die individuelle Einstellung des Motors ermöglicht werden. Auch die Gebühren werden nach Willen des Bundesministeriums für Verkehr denen der Pkw-AU entsprechen. Analog zum Pkw-Sektor dürfen auch entsprechend zertifizierte Zweiradhändler diese Untersuchung abnehmen.

Die ursprünglichen Pläne des Umweltministeriums, im Rahmen der UU auch das Standgeräusch der geprüften Motorräder zu messen, sind jedoch vorerst vom Tisch. Allerdings sind die Prüfer angehalten, ein »besonderes Augenmerk auf die Geräuschemissionen der vorgeführten Auspuffanlage« zu legen.

Von der Abgasnorm Euro 3, die 2006 von neuen Modellen bei der Typgenehmigung eingehalten werden muss, sind zunächst nur die Hersteller betroffen. Zu den ohnehin schon deutlich verschärften Vorschriften stellt das Europäische Parlament noch weitere Anforderungen. Demnach soll die EU-Kommission dafür sorgen, dass die Motorrad-Hersteller ab 2006 die Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigung über 30 000 Kilometer gewährleisten. Dies soll in »Feldüberwachung« stichprobenhaft überprüft werden. Ferner sollen Motorräder über ein Onboard Diagnose System (OBD) verfügen, das Fehler bei der Abgasreinigung erkennt und meldet. Dies erfordert zwingend intelligente, vollelektronische Motorsteuerung und Einspritzung. Bereits bei der Typprüfung (Homologation) soll der Spritverbrauch und der Ausstoß am klimaschädlichen Kohlenstoffdioxid CO2 gemessen werden. Bislang gibt es Entwürfe für OBD und Dauerhaltbarkeit. Eine weitere Vorschrift für Verdunstungsemissionen, also Kraftstoff, der aus dem Tank und der Tankentlüftung in die Atmosphäre entweicht, ist in der Diskussion. Ab 2007 müssen dann alle neu zugelassenen Motorräder den strengen Grenzwerte genügen. Ältere Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß dürfen selbstverständlich weiter betrieben werden. Euro 3 lässt sich vermutlich nur mit geregeltem Katalysator und anspruchsvollem Motormanagement einhalten, weil nicht nur die Grenzwerte sinken, sondern der zugrundeliegende Prüfzyklus dann Geschwindigkeiten bis 120 km/h erfasst. Momentan wird der Schadstoffausstoß nur bis Tempo 50 im dritten Gang gemessen und daraufhin die Typgenehmigung erteilt.

Auch das Thema Benzin-Konsum und CO2-Emission tritt 2006 stärker in den Vordergrund. Dann müssen die Motorrad-Hersteller, wie heute schon die Automobilproduzenten, verbindliche Verbrauchsangaben machen.

Quelle: MOTORRAD Online (2004)


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